Mord an Walter Lübcke mahnt uns, Ideologen der radikalen Rechten als Mittäter zu benennen

Ein Jahr, nachdem ein rechter Täter Walter Lübcke ermordet hat, muss man feststellen, dass noch immer rechtsradikale Gruppen teils sehr offen, teils im Untergrund agieren. Für viele migrantische Communities ist die Angst vor rechter Gewalt nicht erst seit Hanau ein ständiger Begleiter. Einzeltäterthesen und schwammige Definitionen schützen die Täternetzwerke. Bedrohungen, ob on- oder offline, müssen als Wegbereiter der eskalierenden Gewalt geahndet werden. Katja Kipping fordert daher: „Ideologen der radikalen Rechten sind als Mittäter zu benennen. Es sind die Höckes, die einen Stephan Ernst zur Tat motivieren.“